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   OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11   

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OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11 (https://dejure.org/2012,11696)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.02.2012 - 4 U 1850/11 (https://dejure.org/2012,11696)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 4 U 1850/11 (https://dejure.org/2012,11696)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • aufrecht.de

    Auskunfstanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Allgemeiner Auskunftsanspruch gegen Blogbetreiber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Blogbetreiber wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Anforderungen an die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen i.R. einer behaupteten Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 101 UrhG

  • rabüro.de

    Zur Auskunftspflicht des Betreibers eines Blogs bezüglich des Verfassers rechtswidriger Kommentare

  • antilux.info PDF
  • RA Kotz

    Blog: Auskunftspflicht des Betreibers bezüglich des Verfassers rechtswidriger Kommentare?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche gegen einen Blogbetreiber wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Doch Auskunftsrecht über Klarnamen eines anonymen Blogschreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegenüber Bloggern bei beleidigenden Kommentaren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Blog- und Forenbetreiber müssen Nutzerdaten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Kommentaren oder Forenbeiträgen herausgeben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beleidigungen in Blogeintrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Blog-Betreiber über die Identität eines Kommentierers

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegenüber Dritten bei Persönlichkeitsverletzung im Rahmen eines Blogs

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen einen Blog-Betreiber

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtverletzendem Blogbeitrag

  • socialmediarecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten gegen einen Blogbetreiber (Auskunftsanspruch §§ 242, 259 BGB)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch gegen Blogbetreiber auf Auskunft über anonymen Blogger

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Blog: Auskunft über Urherberschaft eines Kommenatars

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Blogbetreiber

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegenüber Blogbetreiber

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftspflicht von Bloggern?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen gegen den Betreiber eines Bewertungsportals?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 626
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Bei Kritik an der gewerblichen Leistung fehlt es in der Regel an dem für die Verletzung dieses Rechts erforderlichen unmittelbar betriebsbezogenen Eingriff (BGH NJW 2008, 2110); NJW 1976, 620).

    Um die Zulässigkeit einer Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen gegeneinander umfassend abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BVerfG, NJW 2008, 358; BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 793).

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW-RR 2006, 1130, 1131; NJW 2003, 1856; BGH VersR 2008, 793).

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf die Äußerung von Tatsachen, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).

    Um die Zulässigkeit einer Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen gegeneinander umfassend abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BVerfG, NJW 2008, 358; BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 793).

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Die Einstufung eines Vorgangs als strafrechtlich relevant ist aber grundsätzlich nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen (BGH VersR 2005, 277; NJW 1982, 2246).

    Eine solche Kritik ist nur dann unzulässig, wenn sie sich als unzulässige Schmähkritik darstellt (BGH aaO; VersR 2005, 277; VersR 2002, 445).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Den durch diese Vorschriften geschützten Interessen des Klägers kommt über Art. 2 Abs. 1 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2008, 358; NJW 2002, 2621; BVerfG, NJW 1994, 1784; NJW-RR 2004, 1710).

    Um die Zulässigkeit einer Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen gegeneinander umfassend abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BVerfG, NJW 2008, 358; BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 793).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    b) In Betracht kommt allerdings der allgemeine bürgerlich-rechtliche Auskunftsanspruch gemäß §§ 242, 259, 260 BGB, der auch auf Dritte als Nicht-Verletzer anwendbar ist (BGH GRUR 2001, 841; Hartmann, Unterlassungsansprüche im Internet, S. 146).

    Unter diesen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung auch dann gegeben, wenn nicht der in Anspruch Genommene, sondern ein Dritter Schuldner des Hauptanspruchs ist, dessen Durchsetzung der Hilfsanspruch auf Auskunftserteilung ermöglichen soll (BGH GRUR 2001, 841; GRUR 1995, 427; GRUR 1994, 635).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH VersR 2002, 445; VersR 1996, 597; VersR 1998, 1250).

    Eine solche Kritik ist nur dann unzulässig, wenn sie sich als unzulässige Schmähkritik darstellt (BGH aaO; VersR 2005, 277; VersR 2002, 445).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt eine Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 143, 199; VersR 2008, 357).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt eine Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 143, 199; VersR 2008, 357).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Stellt sich ein Kommentar in einem Blog als rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verletzten dar, unterliegt nämlich auch der Blogbetreiber ebenso wie ein Hostprovider unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich bei Verletzung von Prüfpflichten der allgemeinen Störerhaftung (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 - zitiert nach Pressemitteilung; NJW 2011, 753; CR 2010, 458; Senat, Hinweisbeschluss vom 7.10.2011, 4 U 919/11 n.v.).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
    Stellt sich ein Kommentar in einem Blog als rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verletzten dar, unterliegt nämlich auch der Blogbetreiber ebenso wie ein Hostprovider unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich bei Verletzung von Prüfpflichten der allgemeinen Störerhaftung (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 - zitiert nach Pressemitteilung; NJW 2011, 753; CR 2010, 458; Senat, Hinweisbeschluss vom 7.10.2011, 4 U 919/11 n.v.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • OLG Hamm, 03.08.2011 - 3 U 196/10

    Recht auf anonymisierte Internetnutzung

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93

    Schwarze Liste - Anschwärzung

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

  • OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01

    Unterlassungsanspruch ; Prozessbetrug; Tatsachenbehauptung; Zivilprozess ;

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 15 U 167/04

    Unterlassungsanspruch bei Darstellung eines Verdachts des Prozessbetruges auf

  • LG Leipzig, 28.10.2011 - 8 O 1142/11
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Das hierzu erforderliche Schuldverhältnis zwischen den Parteien besteht nicht, auch nicht in Form von Pflichten des mittelbaren Störers (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 U 1850/11, juris Rn. 11), denn eine die mittelbare Störerstellung begründende Pflichtverletzung der Beklagten zu 1 liegt nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vor.
  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Der allgemeine Auskunftsanspruch nach §§ 242, 259, 260 BGB besteht zwar grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechtes im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (vgl. dazu OLG Dresden, Urt. v. 8.2.2012 - 4 U 1850/11, juris Rn. 12 zur Auskunft eines Blog-Betreibers über die Identität eines Blog-Verfassers).
  • OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17

    Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil 03.02.2009 - VI ZR 36/07 vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 08.02.2012 - 4 U 1850/11).
  • LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter

    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil 03.02.2009 - VI ZR 36/07 vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 08.02.2012 - 4 U 1850/11).
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